KUMA
Das „Kompetenzzentrum unbegleitete minderjährige Asylsuchende“ (KUMA) verfolgt den Zweck, sich für die Rechte der unbegleiteten minderjährigen
Asylsuchenden (UMAs) sowie Asylsuchender, Migranten und Migrantinnen ohne abgeschlossene Ausbildung einzusetzen, deren Integration zu fördern sowie Wohn- und Ausbildungsmöglichkeiten zu sichern.
Der Verein sucht diesen Zweck zu erreichen durch:
- Beratung für UMAs und junge erwachsene Asylsuchende und Migranten und Migrantinnen
- Führung von Beistandschaften für UMAs
- Beratung für Fachpersonen und Gruppen, die beruflich mit UMAs Kontakt haben
- Beratung von Privatpersonen, welche UMAs bei sich aufnehmen
- Zusammenarbeit mit kirchlichen, sozialen und anderen Institutionen, die Anlaufstellen für UMAs sind
- Pflege der Zusammenarbeit mit kantonalen, nationalen und internationalen Organisationen und Behörden
Als UMA werden Kinder und Jugendliche verstanden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und in der Schweiz Asyl beantragt haben. Sie sind von den Eltern getrennt (UNHCR-Richtlinien 1997) und werden nicht von einem Erwachsenen unterstützt, dem die Betreuung durch Gesetz oder Gewohnheit obliegt.
Das Kompetenzzentrum UMA betreut nicht nur die UMAs im Sinne der UNHCR-Richtlinien, sondern auch UMAs, die vorläufig aufgenommen wurden. Wenn es die individuelle Situation erfordert, kann sich die Betreuung im Einzelfall auch über die Volljährigkeit hinaus erstrecken.
Unseren Jahresberichten können Sie entnehmen, was der Verein KUMA in den letzten Jahren gemacht hat.