Die dem Kompetenzzentrum unterstellten Beiständinnen führen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeordnete Beistandschaften nach Art. 306 Abs. 2 ZGB oder Vormundschaften nach Art. 327a ZGB. Die Beiständin übernimmt die Wahrung von persönlichen und rechtlichen Interessen der UMAs in sämtlichen Belangen. Sie vertritt die UMAs wie die Inhaberin der elterlichen Sorge, vertritt sie im Asylverfahren, begleitet sie zu Anhörungen und verfasst Rechtsschriften. Die Beistandschaft erlischt von Gesetzes wegen mit Erreichen der Volljährigkeit. Die Beiständin prüft rechtzeitig, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Errichtung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes erfüllt sind und stellt allenfalls den entsprechenden Antrag an die zuständige KESB.
In der Schweiz sind in Art. 17 des Asylgesetzes (AsylG) die Verfahrensbestimmungen für UMAs festgelegt. Nach der Kantonszuweisung ordnen die kantonalen Behörden den UMAs eine Beiständin zu. Ist dies nicht sofort möglich, müssen die kantonalen Behörden zur Überbrückung unmittelbar eine Vertrauensperson ernennen (Art. 17 Abs. 3 lit. c AsylG und Art. 7 Abs. 2 AsylV 1). Die Vertrauensperson hat die Interessen der Minderjährigen zu wahren. Sie soll diese während des Asylverfahrens begleiten und unterstützen (Art. 17 Abs. 3 AsylG und Art. 7 Abs. 3 AsylV 1). Das KUMA stellt den UMAs, für die noch keine Beistandschaft errichtet wurde, eine Vertrauenspersonen gemäss Art. 17 Abs. 3 des Asylgesetztes zur Verfügung.
Die Beiständin begleitet die UMAs in folgenden Bereichen:
Die Begleitung durch die Beiständin dauert von der Kantonszuweisung bis zum Erreichen der Volljährigkeit.
Beim KUMA arbeiten drei erfahrene Frauen, welche die Beistandschaften für die Kinder und Jugendlichen führen. Alle drei haben einen juristischen Hintergrund und haben bereits über mehrere Jahre Beistandschaften für UMAs im Kanton Basel-Stadt geführt.
lic.iur. Eva Malikova
Studium der Philosophie
Studium der Rechtswissenschaften
Orion Rechtsberatung
Berufsbeiständin beim Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz Basel-Stadt
CAS Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz
MLaw Tessa von Salis
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften, Universität Basel
CAS Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz, HSLU
CAS Lösungs- und kompetenzorientiertes Beraten und Coachen, HSLU
Berufserfahrung
Berufsbeiständin beim Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz Basel-Stadt
lic. iur. Ursula Vetter-Dettwiler
Ausbildung
Sozialpädagogin, Fachhochschule Nordwestschweiz
Studium der Rechtswissenschaften, Universität Basel
Nachdiplom Mediation in Wirtschaft, Umwelt und Verwaltung, Fachhochschule Nordwestschweiz
Familienmediation, Fachhochschule Nordwestschweiz
Diverse zusätzliche Mediationsfortbildungen: z.B.
Mediatives Verhandeln in allen Bereichen der Verwaltung
Diverse Fortbildungen im juristischen Bereich zu verschiedenen
Themen: z.B. «Therapie und Zwangsmassnahmen im Rahmen
von vormundschaftlichen Massnahmen», «Das Kind im
neuen Scheidungsrecht», «Ehegüter- und Erbrecht»
Berufserfahrung
Sozialpädagogin in einem Schulheim
Stellenleiterin Patientenstelle Basel
Amtsvormundin /Berufsbeiständin in Basel
KUMA | Bordeaux-Strasse 5 | 4053 Basel | info@vereinkuma.ch